Aus den verschiedenen Abteilungen und am besten gemeinsam mit dem Betriebsarzt wird ein Arbeitskreis Gesundheit gebildet, der sich entweder moderiert oder auch eigenständig regelmäßig zusammenfindet und aktuelle, BGM-relevante Entwicklungen im Unternehmen bespricht. Die Mitglieder repräsentieren jeweils ihre Abteilung, z. B. den Betriebsrat, den Einkauf, HR, etc. Die Erkenntnisse fließen in den BGM-Prozess laufend ein.